Schallpegel-Aufzeichner-Begrenzer
Die Schallintensitäts-Aufzeichner-Begrenzer sind heutzutage die beste Lösung bei Problemen mit einem übermäßigen Musikpegel.
In unserem Sortiment finden Sie folgende Schallpegelmesser:
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CESVA LRF-05
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für Schallmessungen, Schallbegrenzungen und deren Aufzeichnung
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CESVA DL-3/E
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externes Display zu LRF-05 |
- Ausgabe- und Empfangspegelüberwachung (Schalldämmung)
- Aufzeichnung der aufgetretenen Zwischenfälle (Schallübertretungen + Manipulationen)
- Kann vollständig verplombt werden
- Auf alle Lärmschutzvorschriften justierbar
- Datenabruf über Drucker, seriellen Anschluss an PC und Modem
- LÄRMÜBERWACHUNG VON: Diskotheken, Konzerten, Parties, Events
- ANWENDUNGEN: Lärmüberwachung von Erholungs- und Freizeiteinrichtungen, Lärmschutz in Wohnbereichen
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TES 1350 A
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dB-Messgerät für einfache Schallmessungen
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zur Mietpreisliste
Neue Schallschutzverordnung ab 1.5.2007:
Events bis zu einem Stundenmittel von 93 Dezibel unterliegen wie bisher keinen Vorschriften, da eine solche Lautstärke während zehn Stunden pro Woche unbedenklich ist.
Wer sein Publikum stärker beschallen will, braucht keine Bewilligung mehr, sondern muss den Anlass den Behörden nur noch melden. Im Gegenzug muss er die maximale Lautstärke deklarieren, gratis Gehörschutz abgeben und den Schallpegel ständig kontrollieren.
Wer mehr als drei Stunden lang über 96 Dezibel gehen will, muss dem Publikum zusätzlich eine Ausgleichszone mit maximal 85 Dezibel zur Verfügung stellen und den Schallpegel während der ganzen Dauer elektronisch aufzeichnen.
Das Stundenmittel von 100 Dezibel darf wie bisher auf keinen Fall überschritten werden. Und Knalleffekte bleiben bei 125 Dezibel limitiert.
Schülerdiscos, die sich in erster Linie an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren richten, dürfen nie lauter als 93 Dezibel sein.